Persönliches Budget
Pflegekreuz

Menschen mit einer Behinderung, denen der Pflegegrad 2 oder ein höherer Pflegegrad zuerkannt wurde, haben einen Anspruch auf das Persönlichen Budget, also einen Anspruch auf Geldleistungen. Für viele Menschen ist das Persönliche Budget eine sinnvolle Alternative zu den. Pflegediensten und den sonstigen Sachleistungen. Darüber hinaus haben die meisten behinderten Menschen Anspruch auf zusätzliche Leistungen, um ihnen die Teilnahme am gesellschaftliche Leben zu ermöglichen.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass behinderte Menschen nach dem Arbeitgeber-Modell ihr eigenes Assistenzteam zusammenstellen. Kostenträger, wie beispielsweise das Sozialamt, das Jugendamt und Krankenkassen, überweisen den individuellen Geldbetrag als monatliche Geldleistung auf Ihr Konto.

Selbstbestimmtes Leben

Als Arbeitgeber können Sie sich Ihre Arbeitskräfte selber frei aussuchen. Es gibt nur wenig Einschränkungen. So kann man nicht den eigenen Ehegatten, die eigenen Kinder oder die eigenen Eltern im Rahmen des Persönlichen Budgets einstellen.
Ganz überwiegend gibt es aber keine Bedenken, entferntere Verwandte, Nachbarn oder auch Freunde zu beschäftigen.Grundsätzlich müssen Ihre Arbeitskräfte keine besondere Qualifikation aufweisen. Ein einfaches Anlernen ist hinreichend. In Abhängigkeit von Ihrer Behinderung sind aber in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei „Intensivpatienten“, besondere Qualifikationsanforderungen an einen Arbeitnehmer zu stellen.

Sie bestimmen als Arbeitgeber auch die Arbeitszeiten nach Ihren eigenen Wünschen. So wird eine Körperpflege meistens morgens, eine Begleitung bei Theaterbesuchen eher abends notwendig sein.

Breites Leistungsspektrum durch das Persönlichen Budget

Sie haben unterschiedliche Leistungsansprüche im Rahmen des persönlichen Budgets. Das Leistungsspektrum umfasst Pflegeassistenz, Haushaltsassistenz, Arbeitsassistenz, Schulassistenz, Freizeitassistenz und Elternassistenz. Aus allen diesen Einzelkomplexen wird in Abhängigkeit von Ihren Wünschen und Ihren gesundheitlichen Möglichkeiten ein Gesamtanspruch ermittelt.

Pflegeassistenz

Die Pflegeassistenz setzt auf grundpflegerische und kleinere medizinische Versorgung. Zur Grundpflege gehören Duschen, Baden, Rasieren, An- und Auskleiden, Betten, Hilfe bei der Ernährung, Toilettengänge usw.

Häusliche Krankenpflege

Sofern notwendig gibt es auch Leistungen für die Überwachung von Infusionen oder von Vitalparametern, beim Katheterwechsel, der Blutdruck- und Blutzuckermessung, bei der Wundversorgung usw.

Arbeitsassistenz

Beschäftigte Menschen mit Behinderung können sich durch Arbeitsassistenz in den Arbeitsalltag integrieren und ihre Teilhabe am Arbeitsleben sichern. Zugang zum Arbeitsplatz, Kopiertätigkeiten, Ablegen von Unterlagen, und viele andere Aufgaben können durch Arbeitsassistenz problemlos erledigt werden.

Schulassistenz

Schüler mit Behinderung können durch Schulassistenz einen barrierefreien Zugang zum Schul- und Kitaalltag bekommen und Mobilität genießen, da sie für eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungssystem unerlässlich sind. Darüber hinaus steht ihnen je nach Bedarf Unterstützung beim Lernen oder bei der Kommunikation zur Verfügung

Freizeitassistenz

Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, Hobbytätigkeiten und sonstige freizeitliche Aktivitäten, für die viele Pflegebedürftige eine unterstützende Begleitung benötigen werden im Rahmen des Persönlichen Budgets finanziert. Freizeitassistenz gibt es nicht nur für Kino- oder Theaterbesuche, sondern auch für lange Ausflüge und für den Urlaub.

Elternassistenz

Eltern mit Behinderungen werden bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Aufgaben unterstützt.

Wie bekomme ich das Persönliche Budget?

Zunächst muss ermittelt werden, welcher Leistungsträger für das Persönliche
Budget zuständig ist. Bei diesem Leistungsträger muss das Persönliche Budget schriftlich beantragt werden.

Für den Antrag gibt es keine einheitlichen Formulare. Ein einfaches Schreiben reicht aus. Jedoch erwartet das Gesetz und die Rechtsprechung die Einhaltung von Mindestanforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag.

So ist es selbstverständlich, dass die Behinderung benannt und mit Gutachten des MDK oder /und ärztlichen Unterlagen nachgewiesen wird. Auch muss der Antrag die eigenen Vorstellungen zu dem beanspruchten Leistungsumfang und viele weitere Informationen enthalten.

Auf der Grundlage eines vernünftig gestellten Antrages muss der Leistungsträger aktiv werden und Ihren konkreten Bedarf selber ermitteln.

Nach der Bedarfsermittlung schließt der Leistungsträger mit Ihnen eine „Zielvereinbarung“ ab. Inhalt der Zielvereinbarung sind neben einer Beschreibung von gegenseitigen Rechten und Pflichten vor allen Dingen auch Festlegungen zur Höhe des Ihnen zustehenden und monatlich auszuzahlenden Betrages des Persönlichen Budgets. Der Betrag umfasst neben dem Lohn und neben allen Nebenabgaben des Lohnes auch zusätzliche Beträge für die Urlaubszeiten des Arbeitnehmers, für Verwaltungskosten usw..

Selbstverständlich müssen alle an Sie gezahlten Beträge zweckgebunden, d. h. für die Leistungen, wie sie in der Zielvereinbarung zwischen dem Leistungsträger und Ihnen vereinbart sind, verwendet werden. Sie dürfen die Beträge nur hierfür verwenden.

Pflegeleicht_icon
Wir haben für Dich ein kompaktes Erklärvideo erstellt, mit dem Du Punkt für Punkt erfährst, was Du alles machen musst, um unsere Leistungsangebote in Anspruch zu nehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Kontaktiere uns!

    Zum Antrag Bedarfsrechner
    Rufen Sie uns an!