Häufig gestellte Fragen
Pflegekreuz

Seit dem 01.01. 2008 können pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen mit Hilfe des Persönlichen Budgets einen individuellen Geldbetrag erhalten, mit dem sie ihren Unterstützungsbedarf selbstverantwortlich decken und organisieren können.

Das Persönliche Budget ist in der Regel eine Geldleistung (SGB IX § 29 (2) Persönliches Budget). Somit kann man Man kann im Rahmen des Persönlichen Budgets sein Personal selbst auswählen, anstellen und bezahlen. Diese Form nennt man Arbeitgebermodell.
Jeder Mensch mit einer Behinderung (Sinne, Körper, Geist oder Seele) oder der von einer solchen bedroht ist und dem der Pflegegrad 2, 3,4 oder 5 zuerkannt wurde, hat die Möglichkeit, das Persönliche Budget zu beantragen. Das Alter ist dabei nicht entscheidend. Wichtig ist jedoch, dass die Beeinträchtigung nicht typisch für das Lebensalter ist.

Auch Betreuer und Eltern für Kinder können das Persönliche Budget beantragen.
Um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie zuallererst eine Pflegegrad- Einstufung, welche in den allermeisten Fällen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) erfolgt.
Das Persönliche Budget steht für Lebensqualität und Selbstbestimmtheit. Mit den Geldbeträgen, die als persönliches Budget gezahlt werden, können pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen ihr Leben mitgestalten, dadurch ein weitgehend eigenverantwortliches Leben führen und umfassend am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Für viele pflegebedürftige Menschen ist es eine ganz erhebliche Verbesserung ihrer Lebensqualität, ihren Tagesablauf selbst zu gestalten. Sie können also selbst festlegen, wann, wo und wie sie Unterstützung benötigen.

Behinderte Menschen können ihre Arbeitnehmer selber frei auswählen und hierbei Ihre eigenen Kriterien, wie etwa Fähigkeiten, Sympathie, Sprachkenntnisse und religiöse Besonderheiten umsetzen. Sie sind nicht darauf angewiesen jeglichen Pfleger zu akzeptieren, welcher Ihnen beispielsweise von einem Pflegedienst ohne eigenes Mitspracherecht „vor die Nase“ gesetzt wird.
Mit den Geldbeträgen, die man monatlich als Persönliches Budget erhält, bezahlt man die Löhne seiner Assistenzkräfte, sämtlichen Nebenabgaben zu den Löhnen (Arbeitgeberanteile) und die Verwaltungskosten. Verwaltungskosten entstehen beispielsweise, wenn sie Firmen mit Ihrer Unterstützung beauftragen (zum Beispiel Lohnabrechnungen, Unterstützung bei der Kommunikation mit den Ämtern usw.)
Das persönliche Budget gibt es für die Bereiche Pflegeassistenz, Haushaltsassistenz, Arbeitsassistenz, Schulassistenz, Freizeitassistenz und Elternassistenz.
Die Pflegeassistenz setzt auf grundpflegerische. Zur Grundpflege gehören Duschen, Baden, Rasieren, An- und Auskleiden, Betten, Hilfe bei der Ernährung, Toilettengänge usw.
Beschäftigte Menschen mit Behinderung können sich durch Arbeitsassistenz in den Arbeitsalltag integrieren und ihre Teilhabe am Arbeitsleben sichern. Zugang zum Arbeitsplatz, Kopiertätigkeiten, Ablegen von Unterlagen, und viele andere Aufgaben können durch Arbeitsassistenz problemlos erledigt werden.
Schüler mit Behinderung können durch Schulassistenz besseren Zugang zum Schul- und Kitaalltag erhalten und Mobilität genießen, die für eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungssystem unerlässlich sind.
Freizeitassistenz ist neben der Pflegeassistenz ein sehr häufig genutzter Bereich des Persönlichen Budgets.

Abgedeckt wird ihre Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Hierzu können Hilfestellungen und Begleitungen bei Spaziergängen, bei Besuchen bei Freunden und Bekannten, bei Kino-, Theater- und ähnlichen Besuchen gehören. Grundsätzlich haben Sie sogar einen Anspruch auf Begleitung im Urlaub, bei Ausflügen usw.
Elternassistenz wird behinderten Eltern zur Unterstützung der Wahrnehmung ihrer elterlichen Pflichten gegenüber den eigenen Kindern gewährt.
Welcher Kostenträger konkret zuständig ist, hängt von der benötigten Unterstützung ab. Leistungsträger, sind beispielsweise die Agentur für Arbeit, die gesetzlichen Krankenkassen, die Pflegekassen, die gesetzlichen Unfallversicherungen, die gesetzliche Rentenversicherung, die Jugendhilfe, die Sozialämter, die Kriegsopferfürsorge, das Integrationsamt, Landschaftsverbände usw.
Einkommen und Vermögen werden ab einer relativ hohen Grenze angerechnet.

Bei Leistungen durch Krankenkassen, Hilfen für eine gleichberechtigte Schulbildung oder Arbeitsassistenten werden kein Einkommen oder Vermögen angerechnet. Leistungen für die Freizeitassistenz und Pflegeassistenz sind jedoch einkommens- und vermögensabhängig und Menschen mit einem Einkommen oberhalb eines Freibetrages müssen sich an den Kosten beteiligen.

Da das Persönliche Budget nicht als Einkommen gilt, kommen auf ALG II Bezieher, Rentner usw. die Hartz IV-Empfänger keine Kürzungen zu.
Das Persönliche Budget wird nicht für Kosten des alltäglichen Lebens, wie zum Beispiel für Lebensmittel, gewährt.
Grundsätzlich ist der Antrag von den behinderten Menschen oder für sie von Bevollmächtigten zu stellen.

Nicht selten können behinderte Menschen aber das Persönliche Budget wegen ihrer Behinderung, ihres Alters oder aus sonstigen Gründen nicht persönlich beantragen und verwalten.

In diesen Fällen ist es zulässig, dass das Budget von den amtlich bestellten Betreuern, von den Eltern für ihre minderjährigen Kinder, von Bevollmächtigten usw. verwaltet wird.
Wird ein Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, besteht für die Asssistenznutzer den Antragsteller die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen.

Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich überprüfen lassen.
Budgetnehmer müssen Ihren Haushalt als Betriebsstelle bei der Agentur für Arbeit anmelden und erhalten eine Betriebsnummer. Eine Gewerbeanmeldung brauchen Budgetnehmer nicht.

Für die meisten Antragsteller ist der Umgang mit Behörden ungewohnt. Daher unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung.
Der Sinn des Persönliches Budgets liegt darin, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen. Es ist I hnen überlassen, wen sie einstellen. Sie können selbst Verwandte, Nachbarn und Freunde einstellen. Ausnahmen bestehen für die eigenen Eltern, die eigenen Kinder, für den Ehegatten und für Verwandte, die im gleichen Haushalt wie der Antragsteller leben.

Grundsätzlich braucht der Arbeitnehmer keine besondere Qualifikation aufzuweisen. Ungelernte oder angelernte Arbeitskräfte sind ausreichend. Dies gilt selbstverständlich nicht bei besonderen medizinischen Anforderungen, wie beispielsweise bei einem Persönlichen Budget für Intensivpflegepatienten.

Als Pflegekreuz unterstützen wir Budgetnehmer bei der Anwerbung von geeigneten Assistenzkräften
Es gelten die Bestimmungen des Arbeitsrechts ohne Besonderheiten. Sie können mit Ihrer Assistenzkraft am Beginn der Beschäftigung eine Probezeit mit kurzen Kündigungsfristen vereinbaren. Sollten Sie nach Ablauf der Probezeit den Wunsch haben, sich von ihrer Assistenzkraft zu trennen, können Sie diese auch fristgemäß, in besonderen Fällen sogar fristlos kündigen.
Bei einem Erstantrag wird das Persönliche Budget grundsätzlich auf 6 bis 12 Monate begrenzt. Weiterbewilligungen durch Folgeanträge können bis zu 24 Monate gültig sein.
Für das persönliche Budget gibt es weder eine Ober- , noch eine Untergrenze.

Die Höhe des Persönlichen Budgets hängt von dem individuellen Bedarf des Antragstellers ab.

So ist es selbstverständlich ein Unterschied, ob ein Mensch mit Behinderung nur eine Freizeitbegleitung für wenige Stunden pro Woche geltend macht oder eine Intensivpflege von 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche benötigt.

Die Höhe des persönlichen Budgets hängt nicht nur von der notwendigen Stundenanzahl, sondern auch von der Qualifikation des Arbeitnehmers ab. So wird eine ungelernte Assistenzkraft weniger verdienen als beispielsweise eine ausgebildete Krankenschwester.
Für unsere Tätigkeit entsteht eine einmalige Gebühr von 500 € (418,76 € netto zuzüglich 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer 81,24 €).

Ihre weitere ständige und fortlaufende Begleitung durch spezialisierte Budgetassistenten kostet sie aus eigener Tasche nichts!!!

Die Kosten dieser spezialisierten Firmen sind „Verwaltungskosten“. Sie sind Bestandteil des Persönlichen Budgets und werden nicht aus Ihrer eigenen Tasche bezahlt..

Persönliche Assistenz

Bestmögliche Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben.

Persönliche Assistenz

Bestmögliche Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben.
Persönliche Assistenz

Assistenz werden

Wir unterstützen Dich auf dem Weg zu Ihrem neuen Job als Assistenzkraft

Assistenz werden

Wir unterstützen Dich auf dem Weg zu Ihrem neuen Job als Assistenzkraft
Assistenz werden
Pflegeleicht_icon
Wir haben für Dich ein kompaktes Erklärvideo erstellt, mit dem Du Punkt für Punkt erfährst, was Du alles machen musst, um unsere Leistungsangebote in Anspruch zu nehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen und Wünschen können Sie uns gerne kontaktieren.

    Zum Antrag Bedarfsrechner
    Rufen Sie uns an!