Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen und stellt in vielen Fällen eine enorme Herausforderung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dar. Pflegebedürftige und ihre Familien müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, wie die notwendige Pflege organisiert und finanziert werden kann. In diesem Zusammenhang spielen Pflegegrade eine entscheidende Rolle. In diesem Blogbeitrag werden wir uns mit der Bedeutung von Pflegegraden für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auseinandersetzen.
Die Pflegegrade wurden mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 eingeführt. Sie ersetzen die bisherigen Pflegestufen und sollen eine bessere Orientierung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bieten. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt anhand eines Gutachtens, das von einem unabhängigen Gutachter erstellt wird.
Dabei werden sechs verschiedene Bereiche geprüft: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Je nach Einschränkung und Hilfebedarf in diesen Bereichen wird der Pflegebedürftige einem der fünf Pflegegrade zugeordnet. Der Pflegegrad ist ausschlaggebend für die Art und Höhe der Leistungen, die von den Pflegekassen gewährt werden.
In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bewertet werden. Diese Pflegegrade bewerten den Grad der Selbstständigkeit einer Person bei alltäglichen Aktivitäten sowie den Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung dieser Aktivitäten. Die fünf Pflegegrade sind:
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf der Grundlage eines Gutachtens des MDK, das die individuelle Situation und Bedürfnisse der betreffenden Person berücksichtigt. Die Einstufung ist wichtig, da sie darüber entscheidet, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Pflegegrade haben Auswirkungen auf die finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten können. Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen an, die von der Höhe des Pflegegrades abhängen. Dazu gehören beispielsweise ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege, Pflegeheime und Pflegehilfsmittel.
Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen an, die auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt sind. Die Leistungen können je nach Pflegegrad unterschiedlich ausfallen. Pflegebedürftige mit höherem Pflegegrad erhalten in der Regel mehr Leistungen als solche mit niedrigerem Pflegegrad. Die Leistungen können in Anspruch genommen werden, um die Pflege in der häuslichen Umgebung oder in einer stationären Einrichtung zu organisieren.
Ambulante Pflege bedeutet, dass Pflegebedürftige zuhause von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Die Betreuung kann je nach Bedarf stundenweise oder rund um die Uhr erfolgen. Pflegebedürftige können von ambulanter Pflege profitieren, indem sie weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich erhalten können.
Stationäre Pflege bedeutet, dass Pflegebedürftige in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht werden. Hier können Pflegebedürftige rund um die Uhr betreut werden. Stationäre Pflege kann für Pflegebedürftige sinnvoll sein, wenn eine angemessene Versorgung zuhause nicht mehr gewährleistet werden kann oder wenn die Betreuung durch Angehörige nicht mehr ausreichend ist.
Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher haben Anspruch auf das Persönliche Budget, was eine Geldleistung darstellt und oft als Alternative zu Pflegediensten angesehen wird. Zusätzlich haben viele Behinderte Anspruch auf weitere Leistungen, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Gesetze erlauben es ihnen, ein eigenes Assistenzteam nach dem Arbeitgeber-Modell zusammenzustellen, wobei der Geldbetrag als monatliche Zahlung von Kostenträgern wie Sozialämtern, Jugendämtern und Krankenkassen überwiesen wird.
Als Pflegekreuz bieten wir Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bundesweite Unterstützung und Beratung bei der Beantragung und Verwaltung des Persönlichen Budgets sowie beim Arbeitgeber-Modell an, bei dem man sein eigenes Pflege- und Assistenzpersonal im Rahmen des Budgets einstellen und bezahlen kann. So genießen Sie je nach Ihrem Pflegegrad Pflegeassistenz, Haushaltsassistenz, Arbeitsassistenz, Freizeitassistenz oder Schulassistenz.
Wir sorgen dafür, dass die Budgetassistenz Verhandlungen mit Kostenträgern, Verwaltungsaufgaben übernimmt und regelmäßig über Neuigkeiten zum Persönlichen Budget informiert. Die Mission von Pflegekreuz ist es, die Persönliche Assistenz im Sinne der Pflege-Charta für ein menschenwürdiges, individuelles und selbstbestimmtes Leben zu fördern.
Die Pflegebedürftigkeit wird in Zukunft an mehr Bedeutung gewinnen, da die Zahl der älteren Menschen in Deutschland weiter zunimmt. Der Bedarf an guter und bezahlbarer Pflege wird steigen und stellt damit eine Herausforderung für die Politik und die Gesellschaft dar.
Es ist daher wichtig, dass in Zukunft ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen angemessene Unterstützung erhalten. Es bleibt abzuwarten, welche Entwicklungen in der Pflegepolitik in Zukunft erfolgen werden.