Menschen mit Behinderungen sind im Vergleich zu anderen Menschen überproportional erwerbslos. Das hängt vor allem damit zusammen, weil wir noch keinen Arbeitsmarkt haben, der genug barrierefrei ist. Auf der anderen Seite gibt es viele Betroffene, die die Möglichkeiten nicht kennen, die ihnen zustehen. Arbeitsassistenz durch Persönliches Budget ist beispielsweise eine Möglichkeit, die die Chancen auf dem Markt erheblich verbessern kann.
Menschen mit Behinderungen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent haben die Möglichkeit, Geldleistungen in Form eines persönlichen Budgets zu beantragen und mit dem erhaltenen Geld einen Arbeitsassistenten einzustellen. Der Budgetnehmer handelt also wie ein Arbeitgeber, indem er eine oder mehrere Assistenzkräfte einstellt und dabei seinen eigenen Beruf ausübt.
Die Assistenzkraft dient dazu, dass der Budgetnehmer in seinem beruflichen Alltag klar kommt, wo er behinderungsbedingt Hilfe benötigt. Vor allem Rollstuhlfahrer, blinde und gehörlose Menschen profitieren von dieser Hilfe in ihrem beruflichen Alltag. Zudem finden dadurch viele Betroffene bei der Jobsuche mehr Jobangebote, die für sie in Frage kommen. Die Assistenzkraft macht den Budgetnehmer flexibler und selbstbestimmter.
Arbeitsassistentinnen oder Arbeitsassistenten unterstützen beispielsweise gehörlose Personen bei der Kommunikation mit Gebärdensprache. Sie reichen Personen mit Sehbehinderungen schwer erreichbaren Werkzeuge an, lesen ihnen handschriftliche Texte und übernehmen Aufgaben wie Akteneinlage, Transportdienste oder Botengänge.
Sie übernehmen also nur solche Aufgaben, für die sie keine Vor- oder Ausbildung benötigen, sondern nach einer kurzen Einweisungsphase erledigen können. Die Assistenzarbeit soll dazu dienen, dass der Budgetnehmer, die Aufgaben erledigt, die er sonst aufgrund seiner Behinderung nicht alleine ausüben kann.
Das hat auch den großen Vorteil, dass Assistenznehmer ihren Kollegen nicht zur Last fallen müssen und ihren Beruf in wettbewerbsfähiger Form ausüben, sodass ihr Job für immer sicher ist. Wie alle Menschen mögen auch Menschen mit Behinderung ihren Job, wenn sie das Gefühl haben, das ihre Leistungen anerkannt werden. Das macht glücklich und produktiv.
Um die Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Kriterien erfüllt werden. Der Antragsteller muss allen voran einen Behinderungsgrad von mindesten 50 Prozent nachweisen und bei der Arbeit regelmäßig auf Hilfe angewiesen sein. Darüber hinaus muss er mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, damit ihm die Arbeitsassistenz zusteht.
Hat der Betroffene eine positive Antwort auf seinen Antrag, übernehmen erst die Rehabilitationsträger die Kosten für die Arbeitsassistenz. Für diese Einrichtungen ist es vor allem wichtig, dass der Assistenznehmer einen Arbeitsplatz erlangt und sich beruflich eingliedert. Deshalb dauert die Zuständigkeit dieser Behörden höchsten drei Jahre. Ist die Arbeitsassistenz immer noch erforderlich, werden die Kosten vom Integrationsamt übernommen.
Für Menschen mit Behinderungen ist es oft nicht so einfach, den Antrag zu stellen, danach die Ansprüche bei den zuständigen Behörden durchzusetzen und im Falle einer Zustimmung das Ganze zu verwalten. Deshalb gibt es die Budgetassistenz, mit der all diese Aufgaben übernommen werden können. Als Pflegekreuz stehen wir Menschen, die sich eine Arbeitsassistenz wünschen gerne zur Seite und begleiten Sie in all diesen Phasen mit einem erfahrenen Team.